Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
24. März 1997
§ 441
§ 441 – Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung
Ist der Anspruch auf Arbeitslosengeld vor dem 1. Januar 2010 entstanden, ist § 133 Absatz 1 in der bis zum 31. Dezember 2009 geltenden Fassung anzuwenden.
Kurz erklärt
- Der Anspruch auf Arbeitslosengeld muss vor dem 1. Januar 2010 entstanden sein.
- In diesem Fall gilt eine bestimmte Regelung (§ 133 Absatz 1).
- Diese Regelung ist die Fassung, die bis zum 31. Dezember 2009 gültig war.
- Es handelt sich um eine Übergangsregelung für ältere Ansprüche.
- Neuere Regelungen finden in diesem Fall keine Anwendung.